Hausmeisterservice Theis

Ihr kompetenter Partner für
Haus und Garten

Winterdienst

Laut Ortsatzung ist jeder Anlieger verpflichtet, seinen Gehweg für den öffentlichen Verkehr sicher zu halten. Dies stellt vor allem für Berufstätige und ältere Mitbürger ein Problem dar.

Viele Hausbesitzer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gewerbetreibende usw. machen sich deswegen bei Schneefall und Eisglätte berechtigte Sorgen, wie sie ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen sollen.

Auch hierfür bieten wir unsere Dienste an:

Wenn Sie möchten, führen wir für Sie vom 1. November bis einschließlich 31. März jeden Jahres die Schneeräumung und Eisbeseitigung durch.

Hierfür bieten wir einen Winterdienstvertrag an.

Preise hierfür können selbstverständlich erst nach Besichtigung Ihres Objekts vereinbart werden.